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Sehr geehrte Damen und Herren

Im Anhang finden Sie das Formular für die Ergotherapieverordung und die Hilfe zum Ausfüllen der Verordnung. Es ist das einzig gültige Formular für die Kostenübernahmen durch die Versicherungen.

  • Bei Krankheit oder Unfall, bezahlt durch die Krankenkassen, können pro Verordnung maximal 9 Sitzungen verordnet werden.
  • Bei einem Unfall, gedeckt durch die Versicherung des Arbeitsgebers, können maximal 12 Sitzungen verordnet werden.
  • Bei chronischen oder degenerativen Krankheiten können bis zu 36 Sitzungen ohne speziellen Bericht verordnet werden. Für mehr Sitzungen muss ein Arztbericht für den Vertrauensarzt der Versicherung beigelegt werden.

 Verordnung für Ergotherapie

Hinweis für Ergotherapieverordnung

© 2007-2011, Praxis für Ergotherapie Biel GmbHNutzungsbedingungen